Stirbt ein Familienangehöriger, kann dies eine Wohnungsauflösung zur Folge haben. Die Hinterbliebenen werden durch eine Wohnungsauflösung oder die Räumung eines Wohnobjektes in der Regel vor eine organisatorische und gleichzeitig sehr emotionale Aufgabe gestellt. Bei dieser Wohnungsauflösung nach Todesfall müssen sich Hinterbliebene um sehr viele verschiedene wichtige Dinge kümmern. Diese sehr stressige Aufgabe muss in den meisten Fällen während der Trauerzeit erfolgen. Viele Hinterbliebene stellen sich in dieser Situation die Frage, wer die Kosten einer Wohnungsauflösung zu bezahlen hat. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen eine kurze Checkliste für die Wohnungsauflösung und weitere Tipps geben. Außerdem wird die Frage: “ Wer übernimmt die Kosten der Auflösung?", beantwortet.
Stirbt ein Angehöriger, so sind die bzw. der Erbe der verstorbenen Person verantwortlich, eine Wohnungsauflösung durchzuführen. Die Erben werden entweder durch ein vorhandenes Testament oder durch die im Gesetz verankerte Erbfolge festgelegt. Manchmal kommt es auch vor, dass Personen vor ihrem Tod einen Erben festlegen, der nicht zur Familie gehört. Sind mehrere Erben vorhanden, so muss gemeinsam festgelegt werden, was mit dem Nachlass geschehen soll und wer die Wohnungsauflösung durchführt. Gibt es keine Angehörigen und keine Erben, wird durch das Gericht in einem Verlassenschaftsverfahren festgelegt, wer sich um die Auflösung einer Wohnung kümmern muss. Dies kann entweder ein amtlicher Sachverständiger oder aber ein Notar sein. In jedem Fall erfolgt durch das Gericht die Festlegung der Zuständigkeit für eine Wohnungsauflösung.
Hat eine verstorbene Person in einer Mietwohnung gelebt, so ist das Mietverhältnis durch den Todesfall nicht automatisch beendet. Das bedeutet, dass der oder die Erben nach der Nachlassverhandlung einen bestehenden Mietvertrag bei Bedarf kündigen müssen. Wird geplant, diese Wohnung selbst zu nutzen, muss eine Absprache mit dem Vermieter erfolgen. War die Wohnung im Besitz der verstorbenen Person, so geht diese Wohnung in den Besitz des rechtmäßigen Erben über. Durch die Annahme der Erbschaft kann der neue Besitzer der Wohnung entscheiden, was damit passieren soll. Nutzt er sie selbst, vermietet oder verkauft er die Immobilie? Egal was ein Erbe plant, im Normalfall ist eine Wohnungsauflösung teilweise oder zur Gänze notwendig. Oft ist es auch so, dass mehrere Erben eine Wohnung erben. Werden sich die Erben nicht einig über das weitere Vorgehen mit der Wohnung, so wird in der Regel eine Wohnung verkauft. Auch in dieser Situation ist eine Wohnungsauflösung nach einem Todesfall durchzuführen.
IWird nach einem Todesfall eine Wohnung durch einen Erben aufgelöst, sind einige Dinge zu beachten. Um nichts zu vergessen, eine kurze Checkliste für die wichtigsten Aufgaben. Begutachtung des Hausrats Bevor die Wohnungsauflösung durchgeführt wird, ist es empfehlenswert, das gesamte Inventar der verstorbenen Person genauer anzusehen. In erster Linie geht es dabei um die persönlichen Gegenstände und Dokumente des Angehörigen. Bei der Durchsicht der Dokumente und Unterlagen kann dadurch sofort festgestellt werden, welche Versicherungen bzw. Unternehmen über den Todesfall informiert werden müssen. Persönliche Gegenstände wie zum Beispiel Schmuck, Fotos oder andere Wertgegenstände können bei dieser Gelegenheit in verschiedene Kategorien eingeteilt werden. So zum Beispiel kann man festlegen, was man selbst behalten möchte. Des Weiteren gibt es vielleicht auch Verwandte, die an einem oder mehreren Gegenständen Interesse haben. Kurz und gut. Alles, was für einen selbst eine Erinnerung darstellt oder etwa wertvolle Gegenstände, sollten rechtzeitig sicher verwahrt werden. Verträge kündigen, Abmeldungen und Co. Wird geplant, die Wohnung zu behalten, so ist in jedem Fall der Netzbetreiber zu verständigen und eine Namensänderung durchzuführen. In der Regel wird in diesem Fall auch eine Stromabrechnung durchgeführt. Nicht zu vergessen, dass auch die Versicherungsanstalt der Eigenheimversicherung kontaktiert werden muss. Sind weitere Versicherungsverträge der verstorbenen Person vorhanden, so sind diese Versicherungsanstalten über den Tod zu informieren. Wird die Wohnung der verstorbenen Person an den Vermieter zurückgegeben, müssen alle Verträge mit Ende der Kündigungsfrist gekündigt werden. Diese Vorgehensweise gilt auch für das Telefon, Radio und Fernsehen. Die Entsorgung des Hausrats und/oder Verwertung von Inventar Wird die Wohnungsauflösung selbst durchgeführt, stehen unterschiedliche Varianten der Verwertung für das Inventar offen. So können zum Beispiel Gegenstände verschenkt werden. Selbstverständlich ist es auch möglich, so viele Gegenstände wie möglich zu verkaufen. Hierfür eignet sich zum Beispiel ein Flohmarkt, der Verkauf von Gegenständen über das Internet oder eine Auktion. Vielleicht findet sich sogar eine Organisation, die einige Gegenstände gerne als Spende übernehmen möchte. Inventar, das zu keiner weiteren Verwendung mehr geeignet ist, wird am besten ordnungsgemäß entsorgt. Für das Entsorgen kann zum Beispiel ein Container gemietet werden. Möchte man diese Arbeit und den Stress vermeiden, so ist ein Unternehmen, das sich auf Wohnungsauflösungen spezialisiert hat, eine gute Wahl. Die Endreinigung und Übergabe des Wohnobjektes Wurde das Inventar erfolgreich aufgelöst bzw. entsorgt, dann ist eine Endreinigung durchzuführen, bevor das Wohnobjekt an den Vermieter oder einen eventuellen Käufer übergeben wird. Bei einer Rückgabe und auch der Übergabe des Wohnobjektes sollte in jedem Fall ein Übergabeprotokoll angefertigt werden, in dem etwaige Schäden dokumentiert werden. Bei einem Mietobjekt ist es wichtig, den Mietvertrag auf eventuelle vertraglich festgelegten Vereinbarungen zu überprüfen. Bei der Übergabe selbst sollten die Zählerstände von Strom, Gas und Wasser auf jeden Fall notiert werden. Nicht zu vergessen, dass auch alle vorhandenen Schlüssel übergeben werden sollten.
Wie bereits unter Punkt 1 der Checkliste beschrieben wird, ist in jedem Fall vor einer Wohnungsauflösung das Inventar genauestens zu überprüfen. Eventuelle Wertgegenstände und Unterlagen sowie Dokumente können in jedem Fall direkt mitgenommen werden. Bei dieser Begutachtung kann man sofort festlegen, welche Gegenstände man behalten möchte. Der Rest des Inventars, das keine eigene Verwendung findet, kann durch einen Räumungsexperten entsorgt werden. Im Normalfall begutachtet ein Räumungsexperte das Inventar und bewertet die Gegenstände. Nach dieser Begutachtung erhält man ein Angebot mit einem Fixpreis. Bei diesem Fixpreis wird in der Regel eine Wertanrechnung bereits berücksichtigt. Ist das gestellte Angebot für Sie abnehmbar, kann ein Räumungstermin vereinbart werden. Zu diesem Termin erfolgt zuverlässig und fachgerecht die Räumung des Wohnobjektes. Diese Vorgehensweise ist dann sehr empfehlenswert, wenn zum Beispiel ein Mietobjekt termingerecht übergeben werden möchte.
Die Kosten einer Wohnungsauflösung nach einem Todesfall werden in der Regel von dem Alleinerben oder von mehreren Erben beglichen. Hatte der Verstorbene keine Angehörigen und es wurde im Testament kein Erbe genannt, müssen die entstehenden Kosten der Räumung der Wohnung auf andere Weise bezahlt werden. In diesem Fall werden wertvolle Gegenstände verkauft. Mit dem Erlös wird danach die Wohnungsauflösung bezahlt. Das Verlassenschaftsgericht hat in so einem Fall die Aufgabe, einen Nachlassverwalter einzusetzen, der die Wohnungsauflösung durchführt.